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Freitag, den 09. Dezember 2011 um 13:06 Uhr

Beihilfe: Aufwendungen für Wahlleistungen erhöht!

Am 7. Dezember 2011 hat der Landtag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen das „Erste Dienstrechtsänderungsgesetz zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung" (Entwurf der Landesregierung, Landtagsdrucksache 16/281) gemäß der Beschlussempfehlung des federführenden Landtagsausschusses für Haushalt und Finanzen (Landtagsdrucksache 16/633, im Internet unter www.landtag.rlp.de) beschlossen. Gemäß des am 1. Januar 2012 in Kraft tretenden Artikels 13 des Gesetzes (in der Fassung der Beschlussempfehlung) erhöht sich der von den Beihilfeberechtigten als Voraussetzung für den Anspruch auf Beihilfen für Aufwendungen für Wahlleistungen bei stationärem Krankenhausaufenthalt zu leistenden Eigenbetrag von monatlich 13,-- EUR auf monatlich 26,-- EUR je Beihilfeberechtigten. Das bedeutet, dass Beihilfen zu Wahlleistungsaufwendungen (Chefarztbehandlung/ Unterbringung im Zwei-Bett-Zimmer) für den Beihilfeberechtigten und seine berücksichtigungsfähigen Angehörigen nur dann gezahlt werden, wenn der Beihilfeberechtigte – egal, ob vollzeit- oder teilzeitbeschäftigt – monatlich 26,-- EUR Wahlleistungseigenbetrag

erbringt. Der Betrag wird von den monatlichen Bezügen einbehalten. Voraussetzung ist, dass die beihilfeberechtigte Person vor dem 1. August 2011 nach dem bisherigen § 5 a Absatz 2 der (alten) Beihilfenverordnung (in der Fassung vom 1. August 2006) oder bis zum Ablauf des 30. Juni 2012 gegenüber der Festsetzungsstelle wirksam erklärt hat, dass sie für sich und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen Beihilfen für die Aufwendungen für Wahlleistungen in Anspruch nehmen wollen (§66 Absatz 2 [neu] BVO in der Fassung der Beschlussempfehlung/Landtagsdrucksache 16/633).

Das heißt: Alle diejenigen, die bislang auf der Basis einer wirksam abgegebenen Erklärung monatlich

13,-- EUR zur beihilferechtlichen Absicherung von Aufwendungen für Wahlleistungen beim stationären Krankenhausaufenthalt gezahlt haben, bekommen ab dem 01.01.2012 automatisch den doppelten monatlichen Eigenbetrag, nämlich 26,-- EUR abgezogen. Sie brauchen weiter nichts zu tun, um die Wahlleistungsbeihilfe zu

erhalten. Beihilfeberechtigte, die bislang keine wirksame Erklärung gegenüber der Festsetzungsstelle

über die Leistung des Wahlleistungseigenbetrags abgegeben haben – etwa weil sie es seinerzeit nicht wünschten oder weil sie es seinerzeit verabsäumt haben – können gegenüber der Festsetzungsstelle bis zum 30. Juni 2012 die Erklärung

„nachholen", dass sie für sich und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen Wahlleistungsbeihilfe in Anspruch nehmen wollen. Insoweit gilt die bei Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses bzw. bei Abordnung oder Versetzung zu einem rheinland-pfälzischen Dienstherrn laut BVO grundsätzlich einschlägige Drei-Monats-Ausschlussfrist nicht. Es kommt zu einer Öffnung der Frist. Alle diejenigen, die bislang keine Erklärung abgegeben haben, können sich im ersten Halbjahr 2012 die Beihilfe für Aufwendungen zu Wahlleistungen bei stationärem Krankenhausaufenthalt gegen Zahlung von 26,-- EUR monatlich sichern. Dies entspricht einer langjährige Forderung des dbb rheinland-pfalz. Es ist zu berücksichtigen, dass die alternative Wahlleistungsabsicherung über einen privaten Krankenversicherer zu höheren Versicherungsprämien für den Beihilfeberechtigten selbst und für seine berücksichtigungsfähigen Angehörigen führen wird

und nicht nur auf einen einzigen Gesamtbetrag. Sollten beihilfeberechtige Betroffene, die bereits 13,-- EUR zahlen, mit dem neuen Betrag von 26,-- EUR nicht einverstanden sein, können sie ihre damals abgegebene Erklärung gegenüber der Festsetzungsstelle jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zum Ersten eines Kalendermonats widerrufen (§ 25 Absatz 2 Satz 4 BVO). Personen, die eine einmal abgegebene Erklärung widerrufen haben, können von der

Öffnung nicht mehr profitieren, da sie die Erklärungsabgabe nicht versäumt oder noch nicht vorgenommen haben, sondern sich bewusst gegen den Eigenbetrag entschieden haben. Beihilfen zu Aufwendungen für Wahlleistungen bei stationärem Krankenhausaufenthalt werden erst nach Abgabe der Erklärung gezahlt. Es ist nicht so, dass eine rückwirkende Beihilfe geleistet wird. Hat also jemand wegen Verstreichenlassens der seinerzeitigen Ausschlussfrist bislang keinen Anspruch auf Wahlleistungsbeihilfe gehabt und hat er infolgedessen Wahlleistungen selbst bezahlt, dann erhält er hierzu im Nachhinein keine Beihilfen. Erklärt er nun gegenüber der Festsetzungsstelle, dass er monatlich 26,--EUR zur Absicherung der Wahlleistungsbeihilfe leisten möchte, so kann er zukünftig Beihilfe zu ab dann entstandenen Wahlleistungsaufwendungen erhalten. Der dbb rheinland-pfalz empfiehlt allen Beihilfeberechtigten die genaue Prüfung, ob sie die Aufwendungen für Wahlleistungen beihilferechtlich absichern wollen oder nicht. Ein Vergleich mit Alternativangeboten der Versicherungswirtschaft wird häufig dazu führen, dass der Wahlleistungseigenbetrag im Einzelfall günstiger ist. In solchen

Fällen wäre die möglichst frühzeitige Abgabe der Erklärung über den Wahlleistungseigenbetrag

gegenüber der Festsetzungsstelle (spätestens bis Ende Juni 2012) ratsam.

Die Abgabe der Erklärung, Beihilfe für Wahlleistungen in Anspruch nehmen zu wollen, beinhaltet das Einverständnis der Beihilfeberechtigten, dass der zu zahlende Betrag monatlich von den Bezügen einbehalten wird. Ein Vordruck ist im Internet unter www.zbv-rlp.de für den Bereich des Landesdienstes herunterladbar.

Beihilfeberechtigte, die keine Bezüge erhalten oder deren Bezüge nicht vom Landtag Rheinland-Pfalz bezahlt werden, haben die Zahlung in geeigneter Weise (z.B. durch Erteilung einer Einzugsermächtigung) sicherzustellen. Auch hierzu gibt es auf der

erwähnten Internetseite der Zentralen Besoldungs- und Versorgungsstelle einen Vordruck. (Quelle: Brief der dbb Landesvorsitzenden Lilli Lenz vom.08.12.2011)  

 
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Donnerstag, den 08. Dezember 2011 um 09:54 Uhr
dbb rheinland-pfalz übergibt Protestunterschriften und hält Mahnwache 

(dbb) Der dbb rheinland-pfalz hat vor der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags am 24. November 2011 in Mainz eine Protestliste übergeben - Ergebnis einer online-Unterschriftenaktion gegen den Entwurf eines „Ersten Dienstrechtsänderungsgesetzes zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung". 5.000 Unterstützer hatten sich auf die Liste setzen lassen.Der Vorsitzende des Ausschusses, Frank Puchtler (SPD), sagte zu, die Ausschussmitglieder bei der Beratung über die Übergabe der Unterschriftenliste durch den dbb Landesbund zu informieren. dbb Landesvorsitzende Lilli Lenz: „Über 5.000 Unterstützerinnen und Unterstützer haben sich seit Oktober im Internet auf die Liste derer setzen lassen, die sich zusammen mit dem Beamtenbund gegen Einkommenskürzungen und gegen Personalabbau aussprechen. Wir wollen damit ein weiteres kritisches Signal setzen." Der dbb rheinland-pfalz fordere nach wie vor - neben einer Abkehr von den Sparplänen für 2012 und die Folgejahre - die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse für den Landesdienst auf Besoldung und Versorgung. Der Landtag entscheidet in seiner Plenarsitzung am 7./8./9. Dezember 2011 über das Gesetz. Mit einer Mahnwache sollen die Landtagsabgeordneten am Rande ihrer entscheidenden Sitzung erneut auf die Gründe aufmerksam gemacht werden, aus denen der dbb den relevanten Entwurf eines „Ersten Dienstrechtsänderungsgesetzes zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung" ablehnt. Gerügt wird ein langjähriger Realeinkommensverlust der Betroffenen. Die Mahnwache läuft solange, bis die Entscheidung getroffen ist. Der stellvertretende dbb-Landesvorsitzende Gerhard Bold: „Rheinland-Pfalz darf infolge der Föderalismusneuordnung im finanziellen Dienstrecht eigene Wege gehen. Die Beamten und Versorgungsempfänger erwarten, dass diese gesteigerte Verantwortlichkeit seitens des Gesetzgebers ernst genommen und unter dem Aspekt der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht ausgefüllt wird. Mit verantwortungsvoller, zukunftsfester, sozial gerechter Politik zum Wohle aller Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer hat der kritisierte Gesetzentwurf nichts zu tun." Der dbb darf nicht direkt vor den Landtag. Obwohl bei einer Mahnwache nicht mit 3.500 Demonstranten zu rechnen ist, hat der dbb rheinland-pfalz die beantragte Genehmigung zur Aktionsdurchführung auf dem Deutschhausplatz in der Landtagsbannmeile nicht bekommen. Die dbb Landesleitung zeigte sich verwundert darüber, dass die Abgeordneten so stark vor draußen erhobenen Forderungen und Kritik geschützt werden müssen, während sie drinnen tagen. „Wenn schon eine konzeptionell überschaubare und eher stille Mahnwache nicht mehr ein Mittel der demokratisch-pluralistischen Auseinandersetzung im direkten Landtagsumfeld sein kann, dann wirft das kein gutes Licht auf die Offenheit und die Diskussionsbereitschaft der Volksvertretung– schade!", so die dbb-Landesvorsitzende Lilli Lenz. (Quelle: dbb aktuell 47/2011 und dbb PM Nr. 19/2011)  

 
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Donnerstag, den 01. Dezember 2011 um 10:56 Uhr

Beste der Rechtspflegerprüfung 2011 kommt aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Zweibrücken

Am 24. November 2011 bekamen die Absolventen der diesjährigen Rechtspflegerprüfung im Schwetzinger Lutherhaus feierlich ihre Diplomurkunden überreicht. Der Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts, Willi Kestel, gratulierte den Diplomanden zur bestandenen Prüfung und sprach der in Landau in der Pfalz wohnhaften Amelie Schnabel, die das beste Prüfungsergebnis aller Absolventen erzielt hat, seine besondere Anerkennung aus. Die 26-Jährige wurde im Praxisteil bei dem Amtsgericht, Landgericht und der Staatsanwaltschaft Landau ausgebildet und ist derzeit bei dem Amtsgericht Bad Dürkheim als Rechtspflegerin tätig.

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(Datum: 25.11.2011, Herausgeber: Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken)

 
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Die frischgebackenen Rheinland-pfälzischen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger

des Prüfungsjahrgangs 2011

 

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Freitag, den 25. November 2011 um 16:01 Uhr

98 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger erhielten gestern ihre Diplomurkunde

- die Präsidentin des Landesprüfungsamtes Baden-Württemberg Christine Jacobi lobt: „2011 von seiner schönsten Seite“

An der Fachhochschule Schwetzingen – Hochschule für Rechtspflege haben in diesem Jahr 98 Studentinnen und Studenten erfolgreich ihre Ausbildung abgeschlossen. Nach drei Jahren fachwissenschaftlichem Studium und praktischer Ausbildung bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Notariaten erhielten die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger am 24.11.2011 im Lutherhaus in Schwetzingen ihre Diplomurkunde.

Rund 300 Gäste kamen, um mit den Absolventinnen und Absolventen deren Studienabschluss zu feiern. Der Präsident des Pfälzischen Oberlandesgerichts Willi Kestel hielt den Festvortrag mit dem Titel „Führungsaufgaben für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften“. Darin stellte Kestel dar, dass Rechtspfleger nicht nur unverzichtbare Fachjuristen seien, sondern in der Justiz auch als Führungskräfte, sei es als Abteilungsleiter oder Geschäftsleiter, eine wichtige Rolle spielen. Er appellierte dabei an die Absolventen, sich nicht nur fachlich immer weiter zu bilden, sondern auch soziale Kompetenz im Umgang mit den Mitarbeitern bei Gericht zu erlernen. Die Präsidentin des Landesprüfungsamtes Baden-Württemberg, Christine Jacobi, beglückwünschte die frischgebackenen Rechtspfleger und lobte die Jahrgangsbeste Amelie Schnabel aus dem Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken für deren gutes Abschneiden bei den Diplomprüfungen.

Der Prüfungsjahrgang 2011 hatte sein Studium noch in den ehrwürdigen Räumlichkeiten im Schwetzinger Schloss angetreten. Auf Grund von Umbaumaßnahmen an der Fachhochschule musste der zweite Studienabschnitt in Mannheim absolviert werden. In diesem Zusammenhang teilte Jacobi mit, die Umbauarbeiten lägen in den letzten Zügen. Die Gestaltung und die Inneneinrichtung der Räume sei fertig geplant und werde in Kürze umgesetzt. Einer Wiedereröffnung der Fachhochschule und zugleich Justizakademie Schwetzingen im Jahr 2012 stehe dann nichts mehr entgegen. Schwetzinges Oberbürgermeister René Pötltl teilte mit, der Gemeinderat habe sich einstimmig für den Bau eines Studentenwohnheimes ausgesprochen für die, wie er bezeichnete, zwar zahlreiche aber angenehmen Studenten.

Am Rande der Diplomierungsfeier konnte der BDR Rheinland- Pfalz auch dem kürzlich ernannten Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz Hans-Josef Graefen zu seinem Amtsantritt gratulieren. Die Diplomierungsfeier der Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen war sein erster öffentlicher Auftritt als frischgebackener Präsident des Oberlandesgerichts.

Die vollständige Festrede können Sie hier lesen.

dsc00218                                           Der Abschlussjahrgang 2011 der Fachhochschule für Rechtspflege in Schwetzingen

 
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